| KMU | 2020/21 |
|---|---|
| Umsatzrentabiliät KMU | 9,4% |
| Eigenkapitalquote KMU | 32,0% |
| Großunternehmen | 2020/21 |
| Umsatzrentabiliät Großunternehmen | 1,8% |
| Eigenkapitalquote Großunternehmen | 39,6% |
Insgesamt positive Zukunftsaussichten für die IT-Branche
Digitalisierung bleibt weiterhin Treiber für Anwendungsentwicklungen
Im Wettbewerb um Fachkräfte gewinnen nicht-monetäre Anreize an Bedeutung
Branchendefinition: Diese Branche umfasst die Abteilung 62 der ÖNACE 2008 und damit die Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie. Darunter fallen folgende Tätigkeiten:
Betriebstypen: Dienstleistungs- und Serviceunternehmen im Bereich IT sowie selbstständige IT-Techniker
Im Jahr 2020 boten die 13.540 Unternehmen der Informationstechnologie mehr als 69.300 Personen einen Arbeitsplatz, wovon rund 56.100 unselbstständig beschäftigt waren. Die durchschnittliche Unternehmensgröße lag damit bei etwa 5 Mitarbeiter*innen je Unternehmen. Die Betriebe erwirtschafteten insgesamt Umsatzerlöse in der Höhe von rd. € 12,35 Mrd.
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | VÄ 2019/20 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Unternehmen | 10.851 | 11.484 | 12.134 | 12.890 | 13.539 | 5,0 |
| Anzahl Beschäftigte | 52.499 | 54.991 | 59.789 | 63.721 | 69.308 | 8,8 |
| davon: unselbstständig Beschäftigte | 41.990 | 43.926 | 48.158 | 51.368 | 56.144 | 9,3 |
| Ø Unternehmensgröße | 4,8 | 4,8 | 4,9 | 4,9 | 5,1 | |
| Umsatzerlöse in € Mio | 8.439 | 8.612 | 10.043 | 11.567 | 12.348 | 6,7 |
| Bruttowertschöpfung in € Mio | 4.069 | 4.058 | 4.691 | 5.253 | 5.657 | 7,7 |
Beim Großteil der Unternehmen handelte es sich im Jahr 2020 um Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (92 %). 1 % zählten zu den Mittel- und Großbetrieben mit 50 und mehr Beschäftigten. Der Anteil der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) an allen Unternehmen lag bei 57,8 % und damit deutlich unter jenem der gesamten marktorientierten Wirtschaft (40 %).
Vergleich zur Vorjahresperiode, IT-Dienstleistungen
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 16,2% | 13,2% | 34,0% | -5,2% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 10,1% | 9,2% | 30,8% | -4,8% |
| Kapitalumschlag | 1,5 x | 1,4 x | 1,1 x | 1,3 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 36,6% | 32,0% | 55,0% | 16,9% |
| Buchmäßiger Cash flow in % der Betriebsleistung | 13,0% | 12,6% | 33,2% | 1,4% |
| Anlagendeckungsgrad II | 229,5% | 218,6% | 317,0% | 146,8% |
| Schuldentilgungsdauer | 1,6 Jahre | 2,1 Jahre | 0,3 Jahre | 29,3 Jahre |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 2,3 x | 2,2 x | 2,6 x | 2,0 x |
| Nettoproduktivität | 1,6 x | 1,6 x | 2,2 x | 1,3 x |
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 3,7% | 2,6% | 14,3% | -5,5% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 2,8% | 1,5% | 17,4% | -9,2% |
| Kapitalumschlag | 1,2 x | 1,4 x | 0,8 x | 0,7 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 54,3% | 39,6% | 46,2% | 54,2% |
| Buchmäßiger Cash flow in % der Betriebsleistung | 5,8% | 5,0% | 18,4% | -5,6% |
| Anlagendeckungsgrad II | 185,1% | 194,9% | 402,3% | 202,2% |
| Schuldentilgungsdauer | 3,6 Jahre | 6,0 Jahre | 2,5 Jahre | negativ |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 2,7 x | 2,7 x | 2,0 x | 2,3 x |
| Nettoproduktivität | 1,4 x | 1,5 x | 1,7 x | 1,2 x |
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 16,2% | 13,3% | 34,2% | -4,9% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 10,1% | 9,4% | 30,7% | -4,3% |
| Kapitalumschlag | 1,5 x | 1,4 x | 1,1 x | 1,4 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 36,6% | 32,0% | 54,8% | 16,3% |
| Korr. Cash flow in % der Betriebsleistung | 13,0% | 12,7% | 32,9% | 1,8% |
| Anlagendeckungsgrad II | 229,5% | 218,6% | 320,2% | 143,0% |
| Schuldentilgungsdauer | 1,6 Jahre | 2,1 Jahre | 0,3 Jahre | 23,3 Jahre |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 2,3 x | 2,2 x | 2,6 x | 2,0 x |
| Nettoproduktivität | 1,6 x | 1,6 x | 2,1 x | 1,3 x |
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 3,8% | 2,9% | 14,4% | -4,5% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 2,8% | 1,8% | 17,5% | -6,2% |
| Kapitalumschlag | 1,2 x | 1,4 x | 0,8 x | 0,9 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 54,3% | 39,6% | 46,2% | 51,3% |
| Korr. Cash flow in % der Betriebsleistung | 5,9% | 5,2% | 18,5% | -2,7% |
| Anlagendeckungsgrad II | 185,1% | 194,9% | 402,3% | 194,5% |
| Schuldentilgungsdauer | 3,6 Jahre | 5,8 Jahre | 2,5 Jahre | negativ |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 2,7 x | 2,7 x | 2,0 x | 3,0 x |
| Nettoproduktivität | 1,4 x | 1,5 x | 1,7 x | 1,3 x |
Vollständige Bezeichnung: Digital Markets Act und Digital Services Act
Örtlicher Geltungsbereich: Europäische Union
Status: Ordentlicher Gesetzgebungsprozess
Mit zwei Gesetzen will die EU die Macht der großen Internetfirmen beschränken und die Rechte von Verbrauchern stärken. Mit dem Digital Markets Act (DMA) werden sogenannte Gatekeeper ermittelt, die sich durch eine starke wirtschaftliche Position mit erheblichen Auswirkungen auf den Binnenmarkt, ihre Aktivität in mehreren EU-Ländern, ihre starken Vermittlungspositionen und durch ihre gefestigte und dauerhafte Marktstellung auszeichnen. Diese müssen künftig u. a.
• Dritten in bestimmten Situationen die Zusammenarbeit mit ihren eigenen Diensten erlauben,
• es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, auf die Daten zuzugreifen, die sie bei der Nutzung der Gatekeeper-Plattform generieren,
• den Unternehmen, die auf ihrer Plattform Werbung betreiben, die Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen, die sie brauchen, um eine eigene, unabhängige Überprüfung ihrer Werbung auf der Gatekeeper-Plattform vornehmen zu können und
• es ihren gewerblichen Nutzern ermöglichen, ihr Angebot zu bewerben und Verträge mit ihren Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen.
Zusätzlich werden den großen Online-Unternehmen auch einige Verbote verordnet.
Mit dem Digital Services Act (DSA) soll in Zukunft auf den Plattformen das gelten, was auch offline gilt. Zum Beispiel wird der Verkauf von gefälschten Produkten und die Hassrede verboten. Neu ist auch, dass die EU manipulative Web-Designtechniken, die Konsumenten zu nicht gewollten Entscheidungen drängen oder täuschen, verbieten will. Ein Verstoß gegen die beiden Gesetze hat hohe Strafzahlungen zur Folge. Mit einer Umsetzung wird bis 2023 gerechnet.
Vollständige Bezeichnung: Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: In Kraft seit 01.03.2022
Der Gesetzgeber möchte mit den neuen Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen rechtliche Klarheit schaffen. Unabhängig von der Haltedauer fällt für Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen eine Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % an. Für etwaige Verluste besteht mit dem Verlustausgleich die Möglichkeit, diese mit anderen Kapitaleinkünften auszugleichen.
Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem ein Telekommunikationsgesetz (Telekommunikationsgesetz 2021 – TKG 2021) erlassen wird und das KommAustria-Gesetz (KommAustria-Gesetz – KOG) geändert wird
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: In Kraft seit 01.11.2021
Die neuen Regelungen sollen, aufgrund von EU-Wettbewerbsvorgaben, einen verbesserten Konsumentenschutz, mehr Netzsicherheit, mehr Wettbewerb und Transparenz sowie den Zugang zu hochwertigen Telekommunikationsleistungen fördern.
So sollen transparentere Bestimmungen bei Frequenzvergaben und eine längere Dauer dieser Vergabe auf 15 bis 20 Jahre die Planungssicherheit für Mobilfunkbetreiber erhöhen. Weiters sollen Anreize zu Investitionen in Telekommunikationsinfrastruktur gesetzt werden. Beispielsweise könnten Unternehmen sich Sendemasten in Zukunft teilen und somit den Breitbandausbau in unterversorgten Regionen beschleunigen. Auch zum Schutz der Verbraucher*innen werden neue Gesetze verabschiedet bzw. werden Betreiber aufgrund des TKG 2021 verpflichtet, im Gefährdungsfall Warnungen an alle Mobilgeräte innerhalb eines Gebietes auszusenden. Zusätzlich wird in Zukunft eine textbasierte Notrufkommunikation mit der Notrufnummer 112 möglich sein.
Vollständige Bezeichnung: Beschluss der Kommission vom 8. Dezember 2021 über die Open-Source-Lizenzierung und die Weiterverwendung von Software der Kommission (2021/C 495 I/01)
Örtlicher Geltungsbereich: Europäische Union
Status: In Kraft seit 08.12.2021
Die EU-Kommission wird in Zukunft ihre Quellsoftware veröffentlichen und diese in einer zentralen Datenbank für Unternehmen, Bürger*innen und Verwaltungsorgane zugänglich machen sowie zur Benutzung bereitstellen. Man erhofft sich dadurch den digitalen Wandel zu beschleunigen.
Vollständige Bezeichnung: Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der für das Jahr 2022 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: In Kraft seit 01.01.2022
Jährlich legt das Arbeitsministerium eine Liste der Mangelberufe für das Folgejahr fest. Mangelberufe sind Berufe, in denen im vorigen Jahr weniger als 1,5 Arbeitssuchende pro offener Stelle zur Verfügung standen. Für 2022 ist vor allem in technischen Berufen, sowie im Gesundheits- und Tourismussektor ein Fachkräftemangel zu verzeichnen. Insgesamt sind 66 bundesweite und 60 bundeslandspezifische Mangelberufe festgelegt. 2021 galten 45 Berufe als Mangelberufe. Die Liste gibt auch Auskunft über Berufe, die durch arbeitslose Personen nicht besetzt werden können. Die Rot-Weiß-Rot Karte kann in diesen Berufen leichter erteilt werden. Die Fachkräfteverordnung 2022 tritt mit 31.12.2022 außer Kraft.
Vollständige Bezeichnung: Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften über künstliche Intelligenz
Örtlicher Geltungsbereich: Europäische Union
Status: Ordentlicher Gesetzgebungsprozess
Mit dem ersten Rechtsrahmen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) überhaupt, möchte die EU Vorschriften zur Sicherstellung einer transparenten, ethischen, unparteiischen und von Menschen kontrollierten Verwendung von KI-Systemen setzen. Dazu hat sie Bereiche verschiedener Risikostufen herausgearbeitet, in denen eine Benutzung entweder unzulässig ist, oder ein hohes Risiko darstellt und deswegen einer sorgfältigen Prüfung sowie Begleitmaßnahmen unterliegt oder ein begrenztes bis minimales Risiko darstellt und als unbedenklich gilt. So soll eine behördliche Bewertung des sozialen Verhaltens (Social Scoring) verboten werden, „Chatbots“ bzw. KI-gestützte Spamfilter hingegen keinen erhöhten Anforderungen unterliegen.
Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2021 – Urh-Nov 2021)
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: In Kraft seit 01.01.2022
Die Novellierung hat u. a. eine Anpassung der freien Werknutzungen, die Verbesserung der Lizenzierungspraxis und die Gewährleistung eines breiten Zugangs zum Ziel. Freie Werknutzungen werden im Bereich des Text- und Data-Minings eingeführt, für eine Nutzung im Unterricht und der Lehre sowie zum Zweck von Karikaturen und Parodien im Internet erweitert. Die Novellierung enthält auch Regelungen zur Klärung der urheberrechtlichen Verantwortung großer Internet-Plattformen. Das Gesetz sieht vor, dass diese durch Upload der User*innen urheberrechtlich relevante Verwertungshandlungen setzen und daher die Lizenz der Urheber*in benötigen. Nutzer*innen des Dienste-Anbieters sind von der Lizenz ebenso umfasst, wenn sie durch die Nutzung keine erheblichen Einnahmen erzielen bzw. auch keine gewerbliche Tätigkeit ausführen. Andererseits sollen Maßnahmen der Plattformen, die eine unerlaubte Verwertungshandlung unterbinden sollen, nicht zu überschießend sein und die erlaubte Nutzung erschweren. Dies könnte ein Aufsichtsverfahren einleiten. Weiters wird ein Grundsatz der angemessenen Vergütung, ein Vertragsanpassungsmechanismus bei unerwartetem Erfolg (Bestsellerparagraph) und ein Auskunftsanspruch eingeführt, der vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann und rückwirkend auch für Altverträge gilt.
Nachfrage B2B
Nachfrage B2C
Brancheninterne Konkurrenzsituation
Branchenfremder Wettbewerb
Erfolgsfaktoren
Arbeitsmarkttrends
Qualifikationstrends
Lehrlinge
Die Fremdleistungen in der Informationstechnologie betrugen 2019/20 durchschnittlich 15,3 % der Betriebsleistung. Dieser hohe Anteil zeigt, dass die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern in dieser Branche eine bedeutende Rolle spielt. Im Vergleich zu 2010/11 hat sich der Fremdleistungsanteil um 1,9 %-Punkte verringert. (Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank)