Trends
Bücher: Warengruppen 2021 nach Umsatzanteil
Nachhaltige Buchproduktion
Branchendefinition: Diese Branche umfasst die Gruppe 58.1 der ÖNACE 2008 und damit das Verlegen von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, Verzeichnissen und Adressenlisten und anderen Werken wie Fotografien, Stiche, Postkarten, Fahrplänen, Formularen, Plakaten, Postern und Reproduktionen von Kunstwerken. Diese Werke zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Schaffung eine schöpferische Leistung erfordert, und sie meist urheberrechtlich geschützt sind.
Betriebstypen: Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sowie Buchverlage.
Im Jahr 2020 boten die 980 Verlage mehr als 10.200 Personen einen Arbeitsplatz, wovon rund 9.300 unselbstständig beschäftigt waren. Die durchschnittliche Unternehmensgröße lag damit bei etwa 10 Mitarbeiter*innen je Unternehmen. Die Betriebe erwirtschafteten insgesamt Umsatzerlöse in der Höhe von rd. € 2,10 Mrd.
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | VÄ 2019/20 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Unternehmen | 931 | 966 | 966 | 986 | 981 | -0,5 |
| Anzahl Beschäftigte | 11.040 | 10.941 | 10.570 | 10.663 | 10.211 | -4,2 |
| davon: unselbstständig Beschäftigte | 10.211 | 10.084 | 9.711 | 9.758 | 9.310 | -4,6 |
| Ø Unternehmensgröße | 11,9 | 11,3 | 10,9 | 10,8 | 10,4 | |
| Umsatzerlöse in € Mio | 2.304 | 2.332 | 2.262 | 2.264 | 2.099 | -7,3 |
| Bruttowertschöpfung in € Mio | 750 | 775 | 730 | 755 | 750 | -0,6 |
Beim Großteil der Unternehmen handelte es sich im Jahr 2020 um Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (85 %). 1 % zählten zu den Großbetrieben mit 250 und mehr Beschäftigten. Der Anteil der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) an allen Unternehmen lag bei 38,3 % und damit unter jenem der gesamten marktorientierten Wirtschaft (40 %).
Vergleich zur Vorjahresperiode, Verlagswesen
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 10,6% | 12,7% | 33,8% | -5,4% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 6,6% | 8,6% | 22,7% | -6,6% |
| Kapitalumschlag | 1,5 x | 1,4 x | 1,4 x | 1,2 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 33,4% | 40,5% | 38,0% | 47,7% |
| Buchmäßiger Cash flow in % der Betriebsleistung | 8,5% | 10,9% | 24,6% | -2,2% |
| Anlagendeckungsgrad II | 178,4% | 186,0% | 245,3% | 147,9% |
| Schuldentilgungsdauer | 2,8 Jahre | 2,0 Jahre | 0,6 Jahre | negativ |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 3,4 x | 3,4 x | 4,1 x | 2,8 x |
| Nettoproduktivität | 2,2 x | 2,1 x | 2,8 x | 1,6 x |
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 11,3% | 13,7% | 26,7% | -6,2% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 7,0% | 9,4% | 24,1% | -7,2% |
| Kapitalumschlag | 1,5 x | 1,4 x | 1,1 x | 1,2 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 33,4% | 40,5% | 53,6% | 48,3% |
| Korr. Cash flow in % der Betriebsleistung | 9,0% | 11,7% | 25,8% | -2,9% |
| Anlagendeckungsgrad II | 178,4% | 186,0% | 264,7% | 143,8% |
| Schuldentilgungsdauer | 2,7 Jahre | 1,8 Jahre | 0,6 Jahre | negativ |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 3,4 x | 3,3 x | 4,2 x | 2,8 x |
| Nettoproduktivität | 2,2 x | 2,1 x | 2,8 x | 1,6 x |
Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz, das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 und das KommAustria-Gesetz geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2021 – Urh-Nov 2021)
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: In Kraft seit 01.01.2022
Die Novellierung hat u. a. eine Anpassung der freien Werknutzungen, die Verbesserung der Lizenzierungspraxis und die Gewährleistung eines breiten Zugangs zum Ziel. Freie Werknutzungen werden im Bereich des Text- und Data-Minings eingeführt, für eine Nutzung im Unterricht und der Lehre sowie zum Zweck von Karikaturen und Parodien im Internet erweitert. Die Novellierung enthält auch Regelungen zur Klärung der urheberrechtlichen Verantwortung großer Internet-Plattformen. Das Gesetz sieht vor, dass diese durch Upload der User*innen urheberrechtlich relevante Verwertungshandlungen setzen und daher die Lizenz der Urheber*in benötigen. Nutzer*innen des Dienste-Anbieters sind von der Lizenz ebenso umfasst, wenn sie durch die Nutzung keine erheblichen Einnahmen erzielen bzw. auch keine gewerbliche Tätigkeit ausführen. Andererseits sollen Maßnahmen der Plattformen, die eine unerlaubte Verwertungshandlung unterbinden sollen, nicht zu überschießend sein und die erlaubte Nutzung erschweren. Dies könnte ein Aufsichtsverfahren einleiten. Weiters wird ein Grundsatz der angemessenen Vergütung, ein Vertragsanpassungsmechanismus bei unerwartetem Erfolg (Bestsellerparagraph) und ein Auskunftsanspruch eingeführt, der vertraglich nicht ausgeschlossen werden kann und rückwirkend auch für Altverträge gilt.
Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das KommAustria-Gesetz und das Digitalsteuergesetz 2020 geändert werden
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: In Kraft seit 14.04.2022
Künftig sollen pro Jahr € 20 Mio zur Verfügung stehen, um u. a. traditionellen Medien bei der digitalen Transformation zu helfen. Die Abwicklung der Förderung wird von der Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde (RTR) erfolgen. Bei Erfüllen der Voraussetzungen, wie z.B. die Anstellung einer bestimmten Anzahl hauptberuflich tätiger Journalistinnen und Journalisten oder das regelmäßige Erscheinen, wird das Geld an heimische Printmedien aber auch Rundfunksender ausgezahlt. Eine Ausnahme gilt für Medien, deren demokratische Gesinnung fraglich ist. Darunter werden insbesondere Aufrufe zur Missachtung der Rechtsordnung verstanden. Die neue Medienförderung muss gemäß dem Beihilfenrecht eine Genehmigung der EU-Kommission erhalten, um Inkrafttreten zu können.
Nachfrage
Nachhaltige Buchproduktion
‚Print on Demand‘ bzw. ‚Books on Demand‘ in Kooperation mit Druckereien
Boom von Audioformaten
Open-Access (OA) Bücher
Bücher
Zeitungen und Zeitschriften
Aktuelle Entwicklungen
Autoren
Produktion
Sonstige Kooperationen
Die Fremdleistungen im Verlagswesen betrugen 2019/20 durchschnittlich 18,4 % der Betriebsleistung. Dieser hohe Anteil zeigt, dass die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern in dieser Branche eine bedeutende Rolle spielt. Im Vergleich zu 2010/11 hat sich der Fremdleistungsanteil um 2,5 %-Punkte verringert. (Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank)
E-Publishing
IT im Produktionsprozess und im Marketing