Gewerbebetriebe der Bäcker
| 2021 (im Vergleich zu 2020) | 2. Quartal 2022 (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) | ||
|---|---|---|---|
| Nominelle Umsatzveränderung | +2,8% | Beurteilung der Geschäftslage | verbessert |
| Verkaufspreise | +3,9% | Umsatzentwicklung | schlechter |
| Preisbereinigte Umsatzveränderung | -1,1% | Umsatzerwartungen 3. Qu. 2022 | schlechter |
Verteuerung der Rohstoffe
hoher Marktsättigungsgrad
Nachhaltigkeit bleibt ein Leitthema
Branchendefinition: Diese Branche umfasst die Unterklasse 10.71 der ÖNACE 2008 (Herstellung von Backwaren ohne Dauerbackwaren) und damit die Herstellung von Schwarz- und Weißbackwaren sowie Zuckerbäcker- und Konditorwaren.
Betriebstypen:
Im Jahr 2020 boten die 1.680 Herstellung von Backwaren fast 28.600 Personen einen Arbeitsplatz, wovon rund 27.000 unselbstständig beschäftigt waren. Die durchschnittliche Unternehmensgröße lag damit bei etwa 17 Mitarbeiter*innen je Unternehmen. Die Betriebe erwirtschafteten insgesamt Umsatzerlöse in der Höhe von rd. € 2,17 Mrd.
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | VÄ 2019/20 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Unternehmen | 1.678 | 1.705 | 1.693 | 1.715 | 1.676 | -2,3 |
| Anzahl Beschäftigte | 29.625 | 30.127 | 30.339 | 30.088 | 28.590 | -5,0 |
| davon: unselbstständig Beschäftigte | 28.129 | 28.606 | 28.832 | 28.559 | 26.989 | -5,5 |
| Ø Unternehmensgröße | 17,7 | 17,7 | 17,9 | 17,5 | 17,1 | |
| Umsatzerlöse in € Mio | 2.204 | 2.266 | 2.292 | 2.358 | 2.172 | -7,9 |
| Bruttowertschöpfung in € Mio | 1.108 | 1.113 | 1.117 | 1.147 | 1.072 | -6,5 |
Beim Großteil der Unternehmen handelte es sich im Jahr 2020 um Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (61 %). 1 % zählten zu den Großbetrieben mit 250 und mehr Beschäftigten. Der Anteil der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) an allen Unternehmen lag bei 16,7 % und damit deutlich unter jenem der gesamten marktorientierten Wirtschaft (40 %).
Gewerbebetriebe der Bäcker
| 2021 (im Vergleich zu 2020) | 2. Quartal 2022 (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) | ||
|---|---|---|---|
| Nominelle Umsatzveränderung | +2,8% | Beurteilung der Geschäftslage | verbessert |
| Verkaufspreise | +3,9% | Umsatzentwicklung | schlechter |
| Preisbereinigte Umsatzveränderung | -1,1% | Umsatzerwartungen 3. Qu. 2022 | schlechter |
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 8,5% | 9,0% | 23,8% | -1,5% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 4,3% | 5,6% | 17,3% | -2,5% |
| Kapitalumschlag | 1,7 x | 1,4 x | 1,3 x | 1,2 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 25,4% | 28,4% | 44,1% | 12,1% |
| Buchmäßiger Cash flow in % der Betriebsleistung | 9,2% | 11,0% | 22,8% | 3,3% |
| Anlagendeckungsgrad II | 97,2% | 99,1% | 124,5% | 89,3% |
| Schuldentilgungsdauer | 4,1 Jahre | 3,8 Jahre | 1,2 Jahre | 19,7 Jahre |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 2,3 x | 2,4 x | 2,5 x | 2,2 x |
| Nettoproduktivität | 1,6 x | 1,7 x | 1,9 x | 1,4 x |
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 7,1% | 8,3% | 20,6% | -5,3% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 3,5% | 5,1% | 14,7% | -5,6% |
| Kapitalumschlag | 1,7 x | 1,4 x | 1,4 x | 1,2 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 25,4% | 28,4% | 42,2% | 8,8% |
| Korr. Cash flow in % der Betriebsleistung | 8,4% | 10,5% | 20,4% | 0,4% |
| Anlagendeckungsgrad II | 97,2% | 99,1% | 112,0% | 94,8% |
| Schuldentilgungsdauer | 4,5 Jahre | 4,0 Jahre | 1,5 Jahre | 162,3 Jahre |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 2,3 x | 2,4 x | 2,5 x | 1,9 x |
| Nettoproduktivität | 1,6 x | 1,6 x | 1,9 x | 1,3 x |
Vollständige Bezeichnung: Verordnung über die Verpflichtung zur Angabe der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in Speisen, die in bestimmten Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden und Verordnung über die Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisc
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: Ordentlicher Gesetzgebungsprozess
Um Transparenz bei der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung zu gewährleisten, sollen ab 2023 Lebensmittelunternehmer*innen verpflichtet werden, die Herkunft der Primärzutaten Fleisch, Milch und Eier auf verpackten Lebensmitteln anzugeben. Primärzutaten sind diejenigen Zutaten eines Lebensmittels, die über 50 % dieses Lebensmittels ausmachen oder die die Verbraucher*innen üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren. Ebenso sollen von der öffentlichen Hand beauftragte Verpflegungsdienstleister, wie etwa Schulküchen oder Krankenhauskantinen zur Angabe verpflichtet werden. Diese müssen auf die Herkunft der Zutaten entweder per Aushang oder Speisekarte hinweisen. Bei Fleisch muss gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde, bei Milch, wo das Tier gemolken wurde und bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.
Vollständige Bezeichnung: VwGH-Erkenntnis (Ra 2021/03/0335)
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: Rechtskräftig
Der Betreiberin einer Tankstelle wurde wegen eines Verstoßes gegen das am 12.02.2021 geltende Konsumationsverbot im Bereich der Gaststätte, eine Strafe in Höhe von € 150 verhängt. Ein Gast hatte innerhalb des Geschäftslokals, und nicht wie damals vorgesehen 50 Meter entfernt, einen Kaffee getrunken. Zwar hatte eine Mitarbeitern den Gast aufgefordert dies zu unterlassen, der Kunde kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach. Die Betreiberin, als verantwortliche Person, argumentierte, dass die Schulung der Mitarbeiter*innen und die Aufforderung an diese, fehlerhaftes Kundenverhalten zu rügen bzw. diese Kunden von der Betriebsstätte zu verweisen, alles ist, was sie zur Einhaltung der Regelungen tun könne. Halten sich Kunden nicht an die Anweisungen, sei das nicht ihre Verantwortung. Das zuständige Gericht urteilte, dass es sehr wohl ihre Pflicht ist, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Sorge zu tragen. Sind Information und Verweisung nicht erfolgreich, müssen Dienstleister ihre Leistung entweder unterlassen oder durch ein ausreichend wirksames Regel- und Kontrollsystem (z.B. durch einen Sicherheitsdienst) die Einhaltung sicherstellen. Die Betreiberin hat somit gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen.
Kurzfristige Markttrends (seit Frühjahr 2020): Covid-19 und Inflation
Mittel- bis langfristige Markttrends
Entwicklung des Angebots
Nachfrage nach Zielgruppen
Brancheninterne Konkurrenzsituation
Branchenfremde Konkurrenz
Qualifikationstrends: