Anzahl Unternehmen [2020]

11.279
-3,5% (Veränderung zum Vorjahr)

Umsatzerlöse [2020]

€ 7.240 Mio.
-28,1% (Veränderung zum Vorjahr)

Anzahl Beschäftigte [2020]

95.549
-13,6% (Veränderung zum Vorjahr)

Bruttowertschöpfung [2020]

€ 4.339 Mio.
-16,8% (Veränderung zum Vorjahr)

Aktuelle Branchenthemen

Trends

Nachfrage nach Sozial- und Umweltstandards

Digitalisierung

Weitere Trends

Branchenabgrenzung

Betriebstypen: Diese Branche umfasst die Gruppe 55.1 der ÖNACE 2008 (Hotels, Gasthöfe und Pensionen) und damit

Branchenstruktur

Im Jahr 2020 boten die 11.280 Unternehmen im Beherbergungswesen (Hotels, Gasthöfe und Pensionen) mehr als 95.500 Personen einen Arbeitsplatz, wovon rund 82.300 unselbstständig beschäftigt waren. Die durchschnittliche Unternehmensgröße lag damit bei etwa 8 Mitarbeiter*innen je Unternehmen. Die Betriebe erwirtschafteten insgesamt Umsatzerlöse in der Höhe von rd. € 7,24 Mrd.
 

Anzahl der Unternehmen, Beschäftigten sowie Umsatzerlöse und Bruttowertschöpfung

Quelle: Statistik Austria
2016 2017 2018 2019 2020 VÄ 2019/20
Anzahl Unternehmen 12.017 11.935 11.837 11.692 11.279 -3,5
Anzahl Beschäftigte 104.482 106.063 108.871 110.616 95.549 -13,6
davon: unselbstständig Beschäftigte 91.976 93.663 96.611 98.515 82.324 -16,4
Ø Unternehmensgröße 8,7 8,9 9,2 9,5 8,5
Umsatzerlöse in € Mio 8.720 9.026 9.600 10.063 7.240 -28,1
Bruttowertschöpfung in € Mio 4.472 4.574 4.971 5.216 4.339 -16,8

Betriebswirtschaftliche Situation der KMU

Kennzahlen ohne Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten

1, 2 Durchschnitt der 25% der Unternehmen mit der höchsten bzw. geringsten Umsatzrentabilität
Anmerkung: 5.319 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2019 und 30.6.2020; 3.800 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2020 und 30.6.2021
Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank
2019/20 2020/21
Ø Ø ergebnisstarke
Unternehmen1
ergebnisschwache
Unternehmen2
Rentabilität
Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) 4,7% 4,7% 11,2% -2,7%
Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) 6,1% 8,9% 30,0% -10,6%
Kapitalumschlag 0,5 x 0,4 x 0,3 x 0,4 x
Liquidität und Finanzierung
Eigenkapitalquote 23,6% 24,9% 36,8% 20,2%
Buchmäßiger Cash flow in % der Betriebsleistung 15,9% 22,4% 43,4% 4,3%
Anlagendeckungsgrad II 88,9% 94,5% 101,8% 88,6%
Schuldentilgungsdauer 8,3 Jahre 8,0 Jahre 3,8 Jahre 44,9 Jahre
Produktivität
Bruttoproduktivität 2,7 x 2,5 x 3,1 x 2,0 x
Nettoproduktivität 2,3 x 2,1 x 2,6 x 1,7 x

Betriebswirtschaftliche Situation der Großunternehmen

Betriebswirtschaftliche Situation der KMU

Kennzahlen unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten

1, 2 Durchschnitt der 25% der Unternehmen mit der höchsten bzw. geringsten Umsatzrentabilität
Anmerkung: 5.319 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2019 und 30.6.2020; 3.800 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2020 und 30.6.2021
Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank
2019/20 2020/21
Ø Ø ergebnisstarke
Unternehmen1
ergebnisschwache
Unternehmen2
Rentabilität
Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) 4,6% 4,8% 11,0% -4,1%
Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) 5,9% 9,2% 29,2% -14,4%
Kapitalumschlag 0,5 x 0,4 x 0,3 x 0,4 x
Liquidität und Finanzierung
Eigenkapitalquote 23,6% 24,9% 36,2% 19,6%
Korr. Cash flow in % der Betriebsleistung 15,8% 22,7% 42,3% 1,3%
Anlagendeckungsgrad II 88,9% 94,5% 101,6% 87,7%
Schuldentilgungsdauer 8,4 Jahre 7,9 Jahre 3,9 Jahre 159,9 Jahre
Produktivität
Bruttoproduktivität 2,7 x 2,5 x 2,9 x 1,9 x
Nettoproduktivität 2,2 x 2,0 x 2,5 x 1,6 x

Betriebswirtschaftliche Situation der Großunternehmen

Rechtliche Neuerungen

Erleichterungen für Drittstaatsangehörige beim Arbeitsmarktzugang

Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden

Örtlicher Geltungsbereich: Österreich

Status: In Kraft ab 1.10.2022

Die Ziele dieses Gesetzes sind u. a. die Erleichterung der Anwerbung von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten, die Schaffung einer Möglichkeit zu einem dauerhaften Arbeitsmarktzugang von Stammmitarbeiter*innen sowie die serviceorientierte Unterstützung der Unternehmen. Geändert werden soll die Mindestentlohnung für sonstige Schlüsselkräfte und die Punktevergabe für Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse. Weiters wird eine Beschäftigungsbewilligung für Spezialistinnen und Spezialisten im Rahmen von Projekten eingeführt, die Einbeziehung von Stammmitarbeiter*innen in das System der Rot-Weiß-Rot – Karte ermöglicht sowie eine generelle Straffung des Zulassungsverfahrens bewirkt.

Fachkräfteverordnung 2022

Vollständige Bezeichnung: Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der für das Jahr 2022 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden

Örtlicher Geltungsbereich: Österreich

Status: In Kraft seit 01.01.2022

Jährlich legt das Arbeitsministerium eine Liste der Mangelberufe für das Folgejahr fest. Mangelberufe sind Berufe, in denen im vorigen Jahr weniger als 1,5 Arbeitssuchende pro offener Stelle zur Verfügung standen. Für 2022 ist vor allem in technischen Berufen, sowie im Gesundheits- und Tourismussektor ein Fachkräftemangel zu verzeichnen. Insgesamt sind 66 bundesweite und 60 bundeslandspezifische Mangelberufe festgelegt. 2021 galten 45 Berufe als Mangelberufe. Die Liste gibt auch Auskunft über Berufe, die durch arbeitslose Personen nicht besetzt werden können. Die Rot-Weiß-Rot Karte kann in diesen Berufen leichter erteilt werden. Die Fachkräfteverordnung 2022 tritt mit 31.12.2022 außer Kraft.

Wegfall der Höchstgrenze für ausländische Saisoniers

Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden

Örtlicher Geltungsbereich: Österreich

Status: In Kraft seit 01.01.2022

Die derzeit geltende Höchstgrenze für befristet beschäftigte ausländische Saisonarbeitskräfte und Erntehelfer*innen soll mit dieser Novelle fallen. Der Arbeitsminister kann weiterhin die Bewilligungen von Saisoniers über die jährlichen Kontingentverordnungen steuern, hat künftig aber auf Entwicklungen am Arbeitsmarkt und das vorhandene Arbeitskräftepotenzial Rücksicht zu nehmen.

Für Stammsaisoniers, die in den Kalenderjahren 2017 bis 2021 in zumindest drei Jahren im selben Wirtschaftszweig (Tourismus oder Land- und Forstwirtschaft) jeweils mindestens drei Monate befristet beschäftigt waren, besteht in Zukunft die Möglichkeit, Bewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung im Einzelfall zu erhalten. Sie müssen sich dafür bis 31.12.2022 beim AMS registrieren lassen.

Staatliche Entschädigungen bezüglich Betriebsschließungen aufgrund Covid-19 sind von der Gewerbeberechtigung abhängig

Vollständige Bezeichnung: VwGH-Erkenntnis (Ra 2021/09/0214)

Örtlicher Geltungsbereich: Österreich

Status: Rechtskräftig

Ein Kärntner Gastronom mit einem Gasthaus und zwei Almhütten hatte, aufgrund einer Verordnung der örtlichen Bezirkshauptmannschaft auf Basis des Epidemiegesetzes, den Betrieb seiner Hütten einstellen müssen. Diese als Ferienwohnungen vermieteten Häuser hatten acht bzw. vier Betten. Der Ausnahmetatbestand der Privatzimmervermietung oder die bloße Raummiete waren auf die Unterkünfte nicht anzuwenden. Der Unternehmer forderte die nach dem Epidemiegesetz zustehende Vergütung für den aufgrund behördlicher Schließung erlittenen Verdienstentgang. Der VwGH urteilte zunächst, dass auch Betriebe die keine Gewerbeberechtigung hatten, von der Schließung mitumfasst waren. Jedoch kann der Verdienstentgang nur solchen Beherbungen zustehen, die einen Vermögensnachteil aus einem zulässigen Erwerb erleiden. Eine Vergütung wurde dem Antragsteller verwehrt. Davon zu unterscheiden ist jedoch der Vergütungsanspruch der Mitarbeiter*innen der Betriebe. Diese haben gegen den Arbeitgeber das Recht auf Entgeltfortzahlung. Der VwGH hat das Erkenntnis der unteren Instanz aufgehoben, welche sich nun mit dem Vorliegen eines tatsächlichen Verdienstentgangs der Beschäftigten befassen muss.

Marktgeschehen

Trends

Nachhaltigkeit, Sozial- und Umweltstandards

Digitalisierung

Weitere Trends

Kundenverhalten

Faktoren für die Urlaubsentscheidung in Österreich

Mitbewerb

Brancheninterne Konkurrenz

Branchenexterne Konkurrenz

Erfolgsfaktoren

Vorleistungen und Arbeitsmarkt

Lieferanten

Personal

Arbeits- und Fachkräftemangel

Teilzeitbeschäftigung

Lehrlingsausbildung

  • Die Branche kämpft schon seit Jahren mit einem anhaltenden Lehrlingsmangel, der hauptsächlich auf das schlechte Image der Berufe (Wochenendarbeit, Stress, etc.) zurückzuführen ist.
    • Die ÖHV-Lehrlingsausbilderakademie (LAK) bietet Weiterbildungen für Führungskräfte im Bereich der Mitarbeiterführung und –organisation und soll beispielsweis in Kärnten dazu beitragen die Ausbildungsmöglichkeiten in Hotellerie und Gastronomie zu steigern.
    • Mit dem Projekt „Schule macht Wirtshaus“ versuchen die Tourismusschulen Bad Leonfelden den Schulabgängerinnen und -abgängern die Chancen in Gastronomie und Hotellerie aufzuzeigen und für ihre Gastro-Karriere zu begeistern.
    • Das Lehrlingspaket der Stadt Wien unterstützt Betriebe im ersten Lehrjahr, die erstmalig Lehrlinge aufnehmen, und sieht eine zusätzlich neun Monate Basisförderung für touristische Betriebe vor.
  • Zum Jahresende 2021 waren in der Hotellerie rd. 3.690 Lehrlinge tätig und damit 13 % weniger als im Jahr davor. Rd. ein Drittel erlernte den Lehrberuf "Koch/Köchin", etwas mehr als ein Viertel wurde zur/zum "Hotel- und Gastgewerbeassistent/in" ausgebildet.

Anzahl der Lehrlinge per Jahresende, Hotellerie

Technologische Entwicklungen

Die Branche wird immer stärker von der Digitalisierung erfasst. Folgende Technologien sind in diesem Zusammenhang hervorzuheben.