Anzahl Unternehmen [2020]

25.111
22,6% (Veränderung zum Vorjahr)

Umsatzerlöse [2020]

€ 22.215 Mio.
6,8% (Veränderung zum Vorjahr)

Anzahl Beschäftigte [2020]

56.967
3,5% (Veränderung zum Vorjahr)

Bruttowertschöpfung [2020]

€ 11.411 Mio.
6,8% (Veränderung zum Vorjahr)

Aktuelle Branchenthemen

Hohe Aktivität am Immobilienmarkt

Krieg in der Ukraine betrifft die Immobilienbranche auf unterschiedliche Weise

Bestellerprinzip

EU Taxonomieverordnung

Branchenabgrenzung

Branchendefinition: Diese Branche umfasst die ÖNACE 2008 – Abteilung 68 Grundstücks- und Wohnungswesen und damit folgende Bereiche:

Betriebstypen: Immobilienmakler- und Immobilienverwaltungsunternehmen, Hausverwaltungen, Immobilientreuhänder sowie Immobilienentwicklungsgesellschaften.

Branchenstruktur

Im Jahr 2020 boten die 25.110 Unternehmen des Grundstücks- und Wohnungswesens fast 57.000 Personen einen Arbeitsplatz, wovon rund 39.900 unselbstständig beschäftigt waren. Die durchschnittliche Unternehmensgröße lag damit bei etwa 2 Mitarbeiter*innen je Unternehmen. Die Betriebe erwirtschafteten insgesamt Umsatzerlöse in der Höhe von rd. € 22,22 Mrd.
 

Anzahl der Unternehmen, Beschäftigten sowie Umsatzerlöse und Bruttowertschöpfung

Quelle: Statistik Austria
2016 2017 2018 2019 2020 VÄ 2019/20
Anzahl Unternehmen 17.966 18.764 19.990 20.481 25.111 22,6
Anzahl Beschäftigte 49.134 50.671 52.962 55.029 56.967 3,5
davon: unselbstständig Beschäftigte 35.821 36.889 38.316 39.570 39.920 0,9
Ø Unternehmensgröße 2,7 2,7 2,7 2,7 2,3
Umsatzerlöse in € Mio 17.827 18.832 20.082 20.797 22.215 6,8
Bruttowertschöpfung in € Mio 9.409 10.007 10.431 10.685 11.411 6,8

Betriebswirtschaftliche Situation der KMU

Kennzahlen ohne Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten

1, 2 Durchschnitt der 25% der Unternehmen mit der höchsten bzw. geringsten Umsatzrentabilität
Anmerkung: 15.207 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2019 und 30.6.2020; 12.949 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2020 und 30.6.2021
Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank
2019/20 2020/21
Ø Ø ergebnisstarke
Unternehmen1
ergebnisschwache
Unternehmen2
Rentabilität
Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) 4,0% 3,3% 7,6% -1,1%
Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) 26,8% 22,5% 93,7% -41,7%
Kapitalumschlag 0,1 x 0,1 x 0,1 x 0,1 x
Liquidität und Finanzierung
Eigenkapitalquote 35,0% 33,2% 51,3% 28,3%
Buchmäßiger Cash flow in % der Betriebsleistung 44,4% 41,0% 109,3% -8,5%
Anlagendeckungsgrad II 99,5% 98,0% 108,1% 91,5%
Schuldentilgungsdauer 13,8 Jahre 15,9 Jahre 5,3 Jahre negativ
Produktivität
Bruttoproduktivität 10,5 x 10,8 x 11,8 x 10,3 x
Nettoproduktivität 7,5 x 7,6 x 10,5 x 6,4 x

Betriebswirtschaftliche Situation der Großunternehmen

Kennzahlen ohne Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten

1, 2 Durchschnitt der 25% der Unternehmen mit der höchsten bzw. geringsten Umsatzrentabilität
Anmerkung: 143 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2019 und 30.6.2020; 127 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2020 und 30.6.2021
Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank
2019/20 2020/21
Ø Ø ergebnisstarke
Unternehmen1
ergebnisschwache
Unternehmen2
Rentabilität
Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) 3,8% 2,8% 4,6% 0,2%
Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) 18,5% 15,8% 38,3% -8,7%
Kapitalumschlag 0,1 x 0,1 x 0,1 x 0,2 x
Liquidität und Finanzierung
Eigenkapitalquote 36,1% 36,1% 42,5% 37,5%
Buchmäßiger Cash flow in % der Betriebsleistung 32,8% 32,2% 51,9% 12,0%
Anlagendeckungsgrad II 98,3% 97,4% 96,0% 93,9%
Schuldentilgungsdauer 14,6 Jahre 15,9 Jahre 10,5 Jahre 30,5 Jahre
Produktivität
Bruttoproduktivität 10,2 x 9,3 x 17,9 x 5,4 x
Nettoproduktivität 6,8 x 6,5 x 13,5 x 3,3 x

Betriebswirtschaftliche Situation der KMU

Kennzahlen unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten

1, 2 Durchschnitt der 25% der Unternehmen mit der höchsten bzw. geringsten Umsatzrentabilität
Anmerkung: 15.207 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2019 und 30.6.2020; 12.949 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2020 und 30.6.2021
Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank
2019/20 2020/21
Ø Ø ergebnisstarke
Unternehmen1
ergebnisschwache
Unternehmen2
Rentabilität
Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) 4,4% 3,5% 8,3% -1,6%
Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) 30,1% 25,2% 110,4% -45,2%
Kapitalumschlag 0,1 x 0,1 x 0,1 x 0,1 x
Liquidität und Finanzierung
Eigenkapitalquote 35,0% 33,2% 50,9% 24,2%
Korr. Cash flow in % der Betriebsleistung 48,3% 43,3% 125,8% -13,5%
Anlagendeckungsgrad II 99,5% 98,0% 108,3% 90,1%
Schuldentilgungsdauer 12,7 Jahre 15,1 Jahre 5,0 Jahre negativ
Produktivität
Bruttoproduktivität 10,3 x 10,6 x 10,9 x 10,6 x
Nettoproduktivität 7,3 x 7,5 x 9,7 x 6,9 x

Betriebswirtschaftliche Situation der Großunternehmen

Kennzahlen unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten

1, 2 Durchschnitt der 25% der Unternehmen mit der höchsten bzw. geringsten Umsatzrentabilität
Anmerkung: 143 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2019 und 30.6.2020; 127 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2020 und 30.6.2021
Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank
2019/20 2020/21
Ø Ø ergebnisstarke
Unternehmen1
ergebnisschwache
Unternehmen2
Rentabilität
Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) 3,9% 2,9% 4,7% 0,1%
Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) 18,9% 17,5% 44,1% -9,4%
Kapitalumschlag 0,1 x 0,1 x 0,1 x 0,2 x
Liquidität und Finanzierung
Eigenkapitalquote 36,1% 36,1% 40,5% 36,7%
Korr. Cash flow in % der Betriebsleistung 33,8% 33,7% 58,6% 12,1%
Anlagendeckungsgrad II 98,3% 97,4% 98,1% 93,5%
Schuldentilgungsdauer 14,2 Jahre 15,2 Jahre 10,7 Jahre 31,8 Jahre
Produktivität
Bruttoproduktivität 10,2 x 9,3 x 15,1 x 5,7 x
Nettoproduktivität 6,8 x 6,5 x 11,5 x 3,8 x

Rechtliche Neuerungen

Bestellerprinzip für Makler*innen in Umsetzung

Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das Maklergesetz geändert wird (Maklergesetz-Änderungsgesetz)

Örtlicher Geltungsbereich: Österreich

Status: Ordentlicher Gesetzgebungsprozess

Das schon in anderen europäischen Ländern geltende Bestellerprinzip im Bereich der Maklerprovisionen soll nun auch in Österreich umgesetzt werden. Hat der oder die Wohnungseigentümer*in eine Wohnungsvermittlung beauftragt, ist eine Provision nur noch mit dieser Person abzurechnen. Den Mieter*innen die Leistung weiterhin verrechnen dürfen Makler*innen in Zukunft nur, wenn sie von diesen zur Suche beauftragt wurden.

Erhöhung der Kategoriebeiträge und Richtwerte

Vollständige Bezeichnung: Kundmachung der Bundesministerin für Justiz gemäß § 16 Abs. 6 des Mietrechtsgesetzes bzw. gemäß dem Richtwertgesetz

Örtlicher Geltungsbereich: Österreich

Status: In Kraft seit 01.04.2022

Die in der Vergangenheit verschobene Anpassung der Kategoriebeiträge und Richtwerte wurde nun am 01.04.2022 nachgeholt. Die Kategoriebeiträge hätten bereits im Dezember 2020 erhöht werden sollen, wurden damals jedoch auf Grund der Pandemie verschoben. Auf Basis der damaligen Höhe des Verbraucherpreisindex (VPI) ergibt sich eine Anhebung um 5,5 %. Diese Anpassung betrifft hauptsächlich ältere Mietverträge sowie Wohnungen der Ausstattungskategorie D. Auch die Richtwerte wurden wegen der Pandemie verschoben und erhöhen sich um 5,85 %. Sie gelten für ab 01.04.2022 abgeschlossene Mietverträge sowie schon bestehende Mietverträge, sofern diese eine Wertsicherungsklausel enthalten. Eine Mieterhöhung muss dem Mieter unter Einhaltung gewisser Formerfordernisse vom Vermieter mitgeteilt werden.

Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz

Vollständige Bezeichnung: Gesetz mit dem das Gesetz über die Erhebung von Abgaben auf Zweitwohnsitze und Wohnungen ohne Wohnsitz (Steiermärkisches Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz – StZWAG) geändert wird

Örtlicher Geltungsbereich: Österreich (Steiermark)

Status: In Kraft ab 01.10.2022

Um den Wohnungsmarkt zu entlasten, hat der steirische Gesetzgeber eine Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe beschlossen. Um einen Zweitwohnsitz handelt es sich, wenn eine als Wohnung ausgestatte Räumlichkeit, nicht als Hauptwohnsitz (Lebensmittelpunkt) verwendet wird. Die Abgabe wird nach der Nutzfläche der Wohnung bemessen und darf maximal € 1.000 für eine 100 m2 Wohnung betragen. Die Obergrenze passt sich der Wohnungsgröße entsprechend an. Gegenstand der Leerstandsabgabe sind Wohnungen, an denen nach den Daten des Zentralen Melderegisters mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt. Wiederum bestimmt sich die Bemessungsgrundlage nach der Nutzfläche der Wohnung. Auch für die Höhe der Abgabe gelten dieselben Regeln. Das Gesetz überlasst es den jeweiligen Gemeinden selbst, nach Anfang Oktober 2022 über die Einhebung der Abgaben zu bestimmen.

Erleichterungen beim Wohnungseigentum

Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das Wohnungseigentumsgesetz 2002 geändert wird (WEG-Novelle 2022)

Örtlicher Geltungsbereich: Österreich

Status: In Kraft seit 01.01.2022

Mit einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes wurden das Änderungsrecht der Eigentümer*innen und die Voraussetzungen zur Beschlussfassung novelliert. Wollte man bisher das eigene Eigentum in einer Form verändern, die andere Eigentümer*innen beeinträchtigt hat, hat man dazu die Zustimmung aller anderen einholen müssen. Für begünstigungswürdige Um- oder Zubauten, wie etwa Ladevorrichtungen für Elektro-Fahrzeuge, Photovoltaik- und Solaranlagen, barrierefreie Ausgestaltungen, Beschattungsvorrichtungen und der Einbau einbruchsicherer Türen sind zukünftig bloß die Eigentümer*innen zu verständigen und auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hinzuweisen. Eine aktive Zustimmung ist nicht mehr nötig (Zustimmungsfiktion). Um die Verständigung zu erleichtern, wird eine Auskunftspflicht der Verwalter*innen eingeführt. Für Beschlussfassungen der Eigentümer*innen-Gemeinschaft ist in Zukunft neben der Mehrheit der Miteigentumsanteile auch eine qualifizierte Mehrheitsbildung möglich. Demnach ist bei Anwesenheit von zwei Drittel der Miteigentumsanteile, bloß eine Zustimmung von mindestens einem Drittel erforderlich. Weiters wird ab Juli 2022 eine Mindestdotierung der Rücklage von mindestens € 0,9 pro Quadratmeter des Eigentumsobjektes vorgesehen.

Marktgeschehen

Trends

Allgemeine Trends

EU Taxonomieverordnung:

Bestellerprinzip

Wohnimmobilien

Preise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser, 3. & 4. Quartal 2021, Vorjahresvergleich (Quelle: Immobilien aktuell - International, OeNB, Q3/2021)

 

Eigentumswohnungen

Einfamilienhäuser

 

Wien

Bundesgebiet
ohne Wien

Wien

Bundesgebiet
ohne Wien

3.Quartal 2020

+9,1 %

+8,3 %

+13,8 %

+12,1 %

4. Quartal 2020

+8,9 %

+10,2 %

+17,2 %

+11,4 %

1. Quartal 2021

+11,0 %

+14,7 %

+10,0 %

+12,9 %

2. Quartal 2021

+10,9 %

+13,7 %

+9,3 %

+11,3 %

3. Quartal 2021

+10,7 %

+10,8 %

+5,0 %

+10,4 %

Miete

Anzahl der Mietwohnungen, durchschnittliche Miete (pro m²in €, inkl. Betriebskosten) nach Bundesländern 2021 (Quelle: Statistik Austria)

 

Anzahl der Hauptmiet-wohnungen 2021

Durchschnittl Miete pro m²
inkl. Betriebskosten in €
2021

Veränderung der durchschnittlichen Miete 2020/21

Burgenland

 25.924

6,33

-1,6 %

Kärnten

 86.964

6,43

-0,8 %

Niederösterreich

 200.355

7,37

-0,9 %

Oberösterreich

 225.530

7,65

-0,4 %

Salzburg

 87.023

10,06

1,6 %

Steiermark

 186.435

7,86

0,3 %

Tirol

 111.266

9,30

1,1 %

Vorarlberg

 59.871

9,77

2,1 %

Wien

 699.932

 8,66

0,2 %

Gewerbe- und Industrieimmobilien

Logistikimmobilien

Mieten für Geschäftslokale, Durchschnittspreise je m² in € nach Landeshauptstädten (Quelle: WKO Fachverband Immobilien; Immobilienpreisspiegel)

 

Durchschnitt 2019 (Bezugszeitraum: Mai 2018 bis April 2019)

Durchschnitt 2020 (Bezugszeitraum: Mai 2019 bis April 2020)

Veränderung 2019/20

Eisenstadt

15,20

15,62

+2,79 %

Klagenfurt

11,43

11,32

-0,94 %

St. Pölten

14,99

15,46

+3,13 %

Linz

33,82

32,63

-3,50 %

Salzburg

55,71

56,43

+1,29 %

Graz

34,81

36,12

+3,79 %

Innsbruck

25,40

27,14

+6,86 %

Bregenz

14,06

13,80

-1,86 %

Wien

19,01

19,38

+1,95 %

Büroimmobilien

Mieten für Büroflächen, Durchschnittspreise für neuwertige Büroflächen je m² in € nach Bundesländern (Quelle: WKO Fachverband Immobilien; Immobilienpreisspiegel)

 

Durchschnitt 2019 (Bezugszeitraum: Mai 2018 bis April 2019)

Durchschnitt 2020 (Bezugszeitraum: Mai 2019 bis April 2020)

Veränderung 2019/20

Burgenland

6,74

6,93

+2,82 %

Kärnten

6,47

6,62

+2,26 %

Niederösterreich

7,85

7,94

+1,17 %

Oberösterreich

7,18

7,27

+1,25 %

Salzburg

8,81

8,95

+1,58 %

Steiermark

7,04

7,14

+1,38 %

Tirol

9,11

9,6

+5,39 %

Vorarlberg

9,75

9,23

-5,36 %

Wien

10,87

11,64

+7,08 %

Immobilienverwaltungen:

Grundstücke

Kundenverhalten

Mitbewerb

Brancheninterner Wettbewerb

Branchenfremder Wettbewerb

Erfolgsfaktoren

Vorleistungen und Arbeitsmarkt

Lieferanten

Immobilienbewertung

Personal

Anzahl der Lehrlinge per Jahresende, Immobilien- und Vermögenstreuhänder

  • Immobilienkaufleute arbeiten bei
    • Immobilienmakler- und Immobilienverwaltungsfirmen (z. B. Hausverwaltungen), 
    • Immobilientreuhändern,
    • Großfirmen, die im Immobiliengeschäft tätig sind.

Ausbildungstrends von Immobilienkaufleuten

  • Interdisziplinäres Wissen als Schlüssel: Berufe in der Immobilienbranche umfassen die Bereiche Planen, Bauen, Design, Architektur, Technik, Verkauf & Akquise, Marketing, Organisation, Recht, Steuerberatung und Bankenwesen.
  • Generalisten mit Spezialisierung gefragt, z.B. Ausbildung zum*r zertifizierten Sachverständigen oder zum*r Immobilienbuchhalter*in mit Fachwissen im Miet- und Steuerrecht
  • Akademisierung als Standard: akademische betriebswirtschaftliche Ausbildung in Kombination mit immobilienwirtschaftlicher Berufspraxis zukunftsentscheidend

Lehrlingssituation

  • Zum Jahresende 2021 waren bei Immobilien- und Vermögenstreuhändern 178 Lehrlinge tätig, damit ist die Lehrlingszahl seit 2018 auf Wachstumskurs.

Technologische Entwicklungen