| KMU | 2020/21 |
|---|---|
| Umsatzrentabiliät KMU | 4,1% |
| Eigenkapitalquote KMU | 23,4% |
| Großunternehmen | 2020/21 |
| Umsatzrentabiliät Großunternehmen | 4,1% |
| Eigenkapitalquote Großunternehmen | 22,8% |
Vergleich zur Vorjahresperiode, Hochbau
| 1. Quartal 2021 | 1. Quartal 2022 | |
|---|---|---|
| abgesetzte Produktion | +11,2% | +19,4% |
| Auftragsbestände per 31.03. | +20,3% | +17,0% |
| Auftragseingänge | +30,8% | -4,1% |
| Auftragseingänge: davon öffentlich | +45,5% | -0,3% |
| KMU | 2020/21 |
|---|---|
| Umsatzrentabiliät KMU | 3,9% |
| Eigenkapitalquote KMU | 23,4% |
| Großunternehmen | 2020/21 |
| Umsatzrentabiliät Großunternehmen | 4,0% |
| Eigenkapitalquote Großunternehmen | 22,8% |
| KMU | 2020/21 |
|---|---|
| Umsatzrentabiliät KMU | 4,1% |
| Eigenkapitalquote KMU | 23,4% |
| Großunternehmen | 2020/21 |
| Umsatzrentabiliät Großunternehmen | 4,1% |
| Eigenkapitalquote Großunternehmen | 22,8% |
Bauproduktion dürfte 2022 steigen
aktuelle Herausforderungen
österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie sieht folgende Ziele vor:
EU-Taxonomieverordnung
Branchendefinition: Die Branche umfasst die Gruppe 41.2 der ÖNACE 2008 (Bau von Gebäuden). Grundsätzlich kann zwischen Wohnungs- und Siedlungsbau, Adaptierungsarbeiten im Hochbau und sonstigem Hochbau unterschieden werden.
Betriebstypen: Klein- und Mittelbetriebe des Baugewerbes sowie Mittel- und Großbetriebe der Bauindustrie
Im Jahr 2020 boten die 3.430 Unternehmen im Gebäudebau fast 67.800 Personen einen Arbeitsplatz, wovon rund 65.900 unselbstständig beschäftigt waren. Die durchschnittliche Unternehmensgröße lag damit bei etwa 20 Mitarbeiter*innen je Unternehmen. Die Betriebe erwirtschafteten insgesamt Umsatzerlöse in der Höhe von rd. € 14,66 Mrd.
| 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | VÄ 2019/20 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl Unternehmen | 3.346 | 3.374 | 3.425 | 3.394 | 3.430 | 1,1 |
| Anzahl Beschäftigte | 61.806 | 63.185 | 64.918 | 67.096 | 67.790 | 1,0 |
| davon: unselbstständig Beschäftigte | 60.047 | 61.347 | 63.038 | 65.235 | 65.901 | 1,0 |
| Ø Unternehmensgröße | 18,5 | 18,7 | 19,0 | 19,8 | 19,8 | |
| Umsatzerlöse in € Mio | 12.226 | 12.622 | 13.855 | 14.500 | 14.661 | 1,1 |
| Bruttowertschöpfung in € Mio | 4.129 | 4.121 | 4.552 | 4.334 | 4.583 | 5,7 |
Beim Großteil der Unternehmen handelte es sich im Jahr 2020 um Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (68 %). 1 % zählten zu den Großbetrieben mit 250 und mehr Beschäftigten. Der Anteil der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) an allen Unternehmen lag bei 21,8 % und damit deutlich unter jenem der gesamten marktorientierten Wirtschaft (40 %).
Vergleich zur Vorjahresperiode, Hochbau
| 1. Quartal 2021 | 1. Quartal 2022 | |
|---|---|---|
| abgesetzte Produktion | +11,2% | +19,4% |
| Auftragsbestände per 31.03. | +20,3% | +17,0% |
| Auftragseingänge | +30,8% | -4,1% |
| Auftragseingänge: davon öffentlich | +45,5% | -0,3% |
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 6,2% | 6,1% | 17,0% | -3,2% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 3,6% | 3,9% | 12,7% | -2,9% |
| Kapitalumschlag | 1,5 x | 1,4 x | 1,3 x | 1,3 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 24,0% | 23,4% | 34,4% | 10,6% |
| Buchmäßiger Cash flow in % der Betriebsleistung | 5,2% | 5,7% | 14,7% | -1,3% |
| Anlagendeckungsgrad II | 190,3% | 177,4% | 208,6% | 162,1% |
| Schuldentilgungsdauer | 7,9 Jahre | 7,7 Jahre | 2,2 Jahre | negativ |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 3,8 x | 3,6 x | 4,2 x | 3,2 x |
| Nettoproduktivität | 1,5 x | 1,5 x | 1,9 x | 1,2 x |
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 4,2% | 5,6% | 10,7% | 2,1% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 2,7% | 4,0% | 9,4% | 1,3% |
| Kapitalumschlag | 1,0 x | 1,3 x | 1,1 x | 1,4 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 20,5% | 22,8% | 32,0% | 12,4% |
| Buchmäßiger Cash flow in % der Betriebsleistung | 4,6% | 5,8% | 11,4% | 2,4% |
| Anlagendeckungsgrad II | 105,7% | 124,5% | 206,8% | 128,2% |
| Schuldentilgungsdauer | 15,1 Jahre | 8,9 Jahre | 4,6 Jahre | 23,4 Jahre |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 3,9 x | 4,0 x | 4,2 x | 5,1 x |
| Nettoproduktivität | 1,4 x | 1,4 x | 1,6 x | 1,4 x |
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 6,4% | 6,3% | 16,9% | -3,3% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 3,7% | 4,1% | 12,8% | -2,9% |
| Kapitalumschlag | 1,5 x | 1,4 x | 1,3 x | 1,3 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 24,0% | 23,4% | 34,2% | 9,9% |
| Korr. Cash flow in % der Betriebsleistung | 5,3% | 5,8% | 14,7% | -1,4% |
| Anlagendeckungsgrad II | 190,3% | 177,4% | 212,2% | 160,1% |
| Schuldentilgungsdauer | 7,7 Jahre | 7,5 Jahre | 2,2 Jahre | negativ |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 3,8 x | 3,6 x | 4,1 x | 3,1 x |
| Nettoproduktivität | 1,5 x | 1,5 x | 1,9 x | 1,2 x |
| 2019/20 | 2020/21 | |||
|---|---|---|---|---|
| Ø | Ø | ergebnisstarke Unternehmen1 |
ergebnisschwache Unternehmen2 |
|
| Rentabilität | ||||
| Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) | 4,2% | 5,7% | 10,8% | 2,2% |
| Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) | 2,7% | 4,1% | 9,5% | 1,4% |
| Kapitalumschlag | 1,0 x | 1,3 x | 1,1 x | 1,4 x |
| Liquidität und Finanzierung | ||||
| Eigenkapitalquote | 20,5% | 22,8% | 32,0% | 13,1% |
| Korr. Cash flow in % der Betriebsleistung | 4,6% | 5,9% | 11,5% | 2,4% |
| Anlagendeckungsgrad II | 105,7% | 124,5% | 206,8% | 109,7% |
| Schuldentilgungsdauer | 15,2 Jahre | 8,8 Jahre | 4,6 Jahre | 23,3 Jahre |
| Produktivität | ||||
| Bruttoproduktivität | 3,9 x | 4,0 x | 4,2 x | 4,9 x |
| Nettoproduktivität | 1,4 x | 1,4 x | 1,6 x | 1,3 x |
Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Fremdenpolizeigesetz 2005 geändert werden
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: In Kraft ab 1.10.2022
Die Ziele dieses Gesetzes sind u. a. die Erleichterung der Anwerbung von qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten, die Schaffung einer Möglichkeit zu einem dauerhaften Arbeitsmarktzugang von Stammmitarbeiter*innen sowie die serviceorientierte Unterstützung der Unternehmen. Geändert werden soll die Mindestentlohnung für sonstige Schlüsselkräfte und die Punktevergabe für Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse. Weiters wird eine Beschäftigungsbewilligung für Spezialistinnen und Spezialisten im Rahmen von Projekten eingeführt, die Einbeziehung von Stammmitarbeiter*innen in das System der Rot-Weiß-Rot – Karte ermöglicht sowie eine generelle Straffung des Zulassungsverfahrens bewirkt.
Vollständige Bezeichnung: Beschluss des Kartellgerichtes
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: Rechtskräftig
Nach Untersuchungen bei der Strabag AG im Jahr 2017 durch die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), beantragte diese im Juli 2021 beim Kartellgericht eine Strafverhängung in Höhe von € 45,37 Mio. Der Strabag kommt dabei das Kronzeugenprogramm zugute, nach dem das Unternehmen durch enge Kooperation mit den Behörden eine geminderte Buße verhängt bekommt. Vorgeworfen wird den beteiligten Unternehmen unter anderem das Festsetzen von Preisen und die Aufteilung von Kunden und Märkten. Konkret betroffen sind dabei der Bau von Autobahnen, Schnellstraßen und Brücken sowie die Errichtung von betrieblich und privat genutzten Häusern, öffentlichen Gebäuden, Tankstellen und Kraftwerken. Das Kartellgericht hat die beantragte Strafe am 21.10.2021 gegen die Strabag AG verhängt.
Am 28.07.2022 gab die BWB an, im Zuge weiterer strafrechtlicher Ermittlungen Kenntnis über neue Tatsachen erlangt zu haben, die laut der Behörde eine gerichtliche Überprüfung des rechtskräftigen Beschlusses vom 21.10.2021 erforderlich machen, insbesondere hinsichtlich der vollständigen Einhaltung der die Strabag als Kronzeuge treffenden Kooperationsverpflichtung. Unter anderem ist laut der Behörde zu prüfen, ob die Strabag trotz Kenntnis, ihrer Offenlegungspflicht von Beweismitteln und Tatsachen nicht nachkam.
Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: In Kraft seit 19.03.2022
Im Rahmen des EU-Wiederaufbaufonds werden Mittel zum Wiederaufbau nach der pandemiebedingten Wirtschaftskrise bereitgestellt. Im Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020-2026 (ÖARP) sind Förderungen einer breiten Palette an Maßnahmen vorgesehen, die nun im Umweltförderungsgesetz implementiert werden. Unter anderem werden folgende Maßnahmen und Investitionen unterstützt:
Weiters werden die Zielsetzungen der Umweltförderung aktualisiert. Insgesamt soll die Novellierung die angestrebte Klimaneutralität 2040 unterstützen.
Vollständige Bezeichnung: Verordnung des Bundesministers für Arbeit, mit der für das Jahr 2022 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: In Kraft seit 01.01.2022
Jährlich legt das Arbeitsministerium eine Liste der Mangelberufe für das Folgejahr fest. Mangelberufe sind Berufe, in denen im vorigen Jahr weniger als 1,5 Arbeitssuchende pro offener Stelle zur Verfügung standen. Für 2022 ist vor allem in technischen Berufen, sowie im Gesundheits- und Tourismussektor ein Fachkräftemangel zu verzeichnen. Insgesamt sind 66 bundesweite und 60 bundeslandspezifische Mangelberufe festgelegt. 2021 galten 45 Berufe als Mangelberufe. 2022 sind unter anderem Betonbauer*innen, Zimmerer*innen, Techniker*innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Bauwesen, Tiefbauer*innen sowie Platten-und Fliesenleger*innen als Mangelberuf geführt. Die Liste gibt auch Auskunft über Berufe, die durch arbeitslose Personen nicht besetzt werden können. Die Rot-Weiß-Rot Karte kann in diesen Berufen leichter erteilt werden. Die Fachkräfteverordnung 2022 tritt mit 31.12.2022 außer Kraft.
Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das Ziviltechnikergesetz 2019 und das Arbeiterkammergesetz 1992 geändert werden
Örtlicher Geltungsbereich: Österreich
Status: In Kraft seit 01.01.2022
Das Koalitionsverbot, das es Ziviltechniker*innen untersagte, mit zu ausführenden Tätigkeiten berechtigten Gewerbetreibenden (z.B. Bauunternehmer*innen) gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen, ist nun endgültig gefallen. Nachdem im Juli 2019 der Europäische Gerichtshof die Bestimmungen über Beteiligungen und Multidisziplinarität in Ziviltechnikergesellschaften als unionsrechtswidrig beurteilt hat (EuGH C 209/18), veranlasste der Gesetzgeber eine Änderung des Ziviltechnikergesetzes. Ziviltechniker*innen mussten nun nicht mehr die Mehrzahl der Anteile einer Ziviltechnikergesellschaft halten. Zusätzlich wurde die Bildung interdisziplinarer Gesellschaften ermöglicht. Das Koalitionsverbot blieb aber bestehen (BGBl. I Nr. 160/2021). Ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu diesem Verbot urteilte, dass dieses im Rahmen des EuGH-Urteils ebenso als unionsrechtswidrig anzusehen ist und nicht mehr anzuwenden ist. Mit einer neurlichen Änderung (BGBl. I Nr. 240/2021) strich der Gesetzgeber das Koalitionsverbot aus dem Gesetz.
Allgemeine Trends in der Bauwirtschaft
| Anzahl 2020 | VÄ 2019/20 | |
|---|---|---|
| neue Wohngebäude | 18.716 | -0,1% |
| ... davon neue Ein- und Zweifamilienwohnhäuser | 15.964 | +0,5% |
| ... davon sonstige neue Wohngebäude | 2.752 | -3,8% |
| neue Nicht-Wohngebäude | 5.337 | -8,2% |
| neue Gebäude | 24.053 | -2,1% |
2020 wurden 24.053 neue Gebäude errichtet. 78 % der neu errichteten Gebäude dienen vorwiegend Wohnzwecken. Der Großteil davon waren neue Ein- und Zweifamilienwohnhäuser (rd. 85 % aller Wohngebäude). Unter den neuen Nicht-Wohngebäuden stellte die mit Abstand größte Gruppe die freistehenden Privatgaragen dar (knapp 43 %). Die mittlere Baudauer (Median) aller 2020 fertiggestellten neuen Gebäude betrug 1,8 Jahre. (Quelle: Statistik Austria)
| Anzahl 2020 | VÄ 2019/20 | |
|---|---|---|
| Wohnungen in neuen Gebäuden | 55.666 | -2,1% |
| ... davon in neuen Wohngebäuden | 16.921 | +0,9% |
| ... davon in neuen Nicht-Wohngebäuden | 38.261 | -2,9% |
| Wohnungen durch An-, Auf-, Umbautätigkeit | 12.411 | +4,6% |
| Wohnungen | 68.077 | -0,9% |
| Anzahl 2021 | VÄ 2020/21 | |
|---|---|---|
| neue Wohngebäude | 22.233 | +4,5% |
| … davon neue Ein- und Zweifamilienwohnhäuser | 19.587 | +6,9% |
| … davon sonstige neue Wohngebäude | 2.646 | -10,0% |
| neue Nicht-Wohngebäude | 9.056 | +26,1% |
| neue Gebäude | 31.289 | +10,0% |
| Anzahl 2021 | VÄ 2020/21 | |
|---|---|---|
| Wohnungen in neuen Gebäuden | 57.011 | -9,3% |
| … davon in neuen Wohngebäuden | 20.779 | +7,0% |
| … davon in neuen Nicht-Wohngebäuden | 35.719 | -16,8% |
| Wohnungen durch An-, Auf-, Umbautätigkeit | 15.366 | +7,7% |
| Wohnungen | 72.377 | -6,1% |
Nachhaltigkeit
Sanierung
EU-Taxonomieverordnung
Sonstiges
Brancheninterner Wettbewerb
Erfolgsfaktoren
Die Fremdleistungen im Bau von Gebäuden betrugen 2019/20 durchschnittlich 35,5 % der Betriebsleistung. Dieser sehr hohe Anteil zeigt, dass die Zusammenarbeit mit Sub-Auftragnehmern in dieser Branche eine bedeutende Rolle spielt. Im Vergleich zu 2010/11 hat sich der Fremdleistungsanteil um 5,6 %-Punkte erhöht. (Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank)