Unter abgesetzter Produktion sind die im Berichtszeitraum vom produzierenden Betrieb veräußerten (fakturierten) Güter und Leistungen aus Haupt- und Nebentätigkeiten zu verstehen. Als Wert ist der fakturierte Betrag (ohne Umsatzsteuer) anzusetzen (keine unternehmensinternen Lieferungen und Leistungen).
Die Gesamtheit der abgesetzten Produktion berechnet sich aus der abgesetzten Eigenproduktion plus in fremden Unternehmen für die Berichtseinheit in vergebener Lohnarbeit bearbeiteten und von der Berichtseinheit abgesetzten Güter im Berichtszeitraum plus vom Lager abverkauften Fertigerzeugnissen im Berichtszeitraum (Quelle: Statistik Austria).
Die nationale Arbeitslosenquote (Registerarbeitslosenquote) berechnet sich als Anteil der beim Arbeitsmarktservice arbeitslos vorgemerkten Personen am unselbstständigen Arbeitskräftepotenzial (arbeitslos vorgemerkte Personen und unselbstständig Beschäftigte laut Hauptverband der Sozialversicherungsträger).
Zur Berechnung der internationalen Arbeitslosenquote werden Umfragedaten aus der Arbeitskräfteerhebung herangezogen.
Die EU-Arbeitslosenquote wird als Anteil der – nach den Kriterien von EUROSTAT – arbeitslosen Personen an allen Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Arbeitslose) errechnet.
Arbeitslos nach EUROSTAT sind Personen, die
Erwerbstätig nach EUROSTAT sind Personen, die in der Bezugswoche mindestens eine Stunde gearbeitet haben, sowie jene Personen, die zwar (wegen Krankheit, Urlaub,...) nicht gearbeitet haben, sonst aber erwerbstätig sind.
Zu beachten ist, dass EUROSTAT die Quoten häufig im Nachhinein revidiert, die Zahlen können sich also im Laufe der Zeit ändern.