Branche Fleischverarbeitung

Branchen des Sektors Nahrung/Genussmittel

Branche auf einen Blick

Anzahl Unternehmen [2020]

707
-3,8% (Veränderung zum Vorjahr)

Umsatzerlöse [2020]

€ 2.783 Mio.
4,5% (Veränderung zum Vorjahr)

Anzahl Beschäftigte [2020]

12.325
-1,8% (Veränderung zum Vorjahr)

Bruttowertschöpfung [2020]

€ 653 Mio.
4,1% (Veränderung zum Vorjahr)
Anteil der Ein-Personen-Unternehmen an allen Unternehmen, 2020
14,6%
Teilzeitquote 2020
25,4%
(Anteil an den Beschäftigten gesamt)
  • 0,1%

    Insolvenzquote 2021

    (in % der aktiven Unternehmen)
    ges. marktorientierte Wirschaft 0,6%
  • Konjunkturkennzahlen

    Gewerbebetriebe der Fleischer

    Anmerkungen: Gliederung nach Kammersystematik
    Quelle: KMU Forschung Austria
    2021 (im Vergleich zu 2020) 2. Quartal 2022 (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum)
    Nominelle Umsatzveränderung -2,6% Beurteilung der Geschäftslage verbessert
    Verkaufspreise +3,7% Umsatzentwicklung schlechter
    Preisbereinigte Umsatzveränderung -6,3% Umsatzerwartungen 3. Qu. 2022 schlechter

    Betriebswirtschaftliche Situation

    Anmerkung: 241 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2020 und 30.6.2021
    Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank
    KMU 2020/21
    Umsatzrentabiliät KMU 4,7%
    Eigenkapitalquote KMU 41,5%

    Aktuelle Branchenthemen

    Preisanstiege beschleunigen die Abkehr vom Fleischkonsum

    Anteile der Kundensegmente gleichen sich dem Vor-Pandemie-Niveau an

    Exporte gewinnen weiter an Bedeutung

    Branche im Detail

    Branchenabgrenzung

    Branchendefinition: Diese Branche umfasst die Unterklasse 10.13 der ÖNACE 2008 und damit die Herstellung von getrocknetem, gesalzenem oder geräuchertem Fleisch, Fleischerzeugnissen und Fleischmehl.

    Betriebstypen: Betriebe des Fleischereigewerbes und Betriebe der fleischverarbeitenden Industrie.

    Branchenstruktur

    Im Jahr 2020 boten die 710 Unternehmen der Fleischverarbeitung mehr als 12.300 Personen einen Arbeitsplatz, wovon rund 11.600 unselbstständig beschäftigt waren. Die durchschnittliche Unternehmensgröße lag damit bei etwa 17 Mitarbeiter*innen je Unternehmen. Die Betriebe erwirtschafteten insgesamt Umsatzerlöse in der Höhe von rd. € 2,78 Mrd.
     

    Anzahl der Unternehmen, Beschäftigten sowie Umsatzerlöse und Bruttowertschöpfung

    Quelle: Statistik Austria
    2016 2017 2018 2019 2020 VÄ 2019/20
    Anzahl Unternehmen 784 759 739 735 707 -3,8
    Anzahl Beschäftigte 12.929 12.727 12.609 12.548 12.325 -1,8
    davon: unselbstständig Beschäftigte 12.206 12.029 11.927 11.867 11.589 -2,3
    Ø Unternehmensgröße 16,5 16,8 17,1 17,1 17,4
    Umsatzerlöse in € Mio 2.426 2.526 2.541 2.664 2.783 4,5
    Bruttowertschöpfung in € Mio 635 631 621 627 653 4,1

    Beim Großteil der Unternehmen handelte es sich  im Jahr 2020 um Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten (69 %). 1 % zählten zu den Großbetrieben mit 250 und mehr Beschäftigten. Der Anteil der Ein-Personen-Unternehmen (EPU) an allen Unternehmen lag bei 14,6 % und damit deutlich unter jenem der gesamten marktorientierten Wirtschaft (40 %).

    Anteil der Unternehmen nach Beschäftigtengrößenklasse, 2020

    Konjunkturelle Entwicklung

    Konjunkturkennzahlen

    Gewerbebetriebe der Fleischer

    Anmerkungen: Gliederung nach Kammersystematik
    Quelle: KMU Forschung Austria
    2021 (im Vergleich zu 2020) 2. Quartal 2022 (im Vergleich zum Vorjahreszeitraum)
    Nominelle Umsatzveränderung -2,6% Beurteilung der Geschäftslage verbessert
    Verkaufspreise +3,7% Umsatzentwicklung schlechter
    Preisbereinigte Umsatzveränderung -6,3% Umsatzerwartungen 3. Qu. 2022 schlechter

    Betriebswirtschaftliche Situation der KMU

    Kennzahlen ohne Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten

    1, 2 Durchschnitt der 25% der Unternehmen mit der höchsten bzw. geringsten Umsatzrentabilität
    Anmerkung: 331 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2019 und 30.6.2020; 241 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2020 und 30.6.2021
    Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank
    2019/20 2020/21
    Ø Ø ergebnisstarke
    Unternehmen1
    ergebnisschwache
    Unternehmen2
    Rentabilität
    Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) 7,4% 10,2% 21,7% 1,1%
    Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) 3,0% 4,8% 12,6% 0,1%
    Kapitalumschlag 2,2 x 2,0 x 1,7 x 2,1 x
    Liquidität und Finanzierung
    Eigenkapitalquote 35,0% 41,5% 53,4% 31,2%
    Buchmäßiger Cash flow in % der Betriebsleistung 5,6% 7,6% 16,5% 3,1%
    Anlagendeckungsgrad II 121,9% 129,5% 163,9% 108,7%
    Schuldentilgungsdauer 4,1 Jahre 2,7 Jahre 0,6 Jahre 8,9 Jahre
    Produktivität
    Bruttoproduktivität 4,9 x 5,0 x 4,2 x 4,9 x
    Nettoproduktivität 1,8 x 1,9 x 2,2 x 1,6 x

    Betriebswirtschaftliche Situation der Großunternehmen

    Betriebswirtschaftliche Situation der KMU

    Kennzahlen unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten

    1, 2 Durchschnitt der 25% der Unternehmen mit der höchsten bzw. geringsten Umsatzrentabilität
    Anmerkung: 331 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2019 und 30.6.2020; 241 Bilanzen mit Stichtagen zwischen 1.7.2020 und 30.6.2021
    Quelle: KMU Forschung Austria, Bilanzdatenbank
    2019/20 2020/21
    Ø Ø ergebnisstarke
    Unternehmen1
    ergebnisschwache
    Unternehmen2
    Rentabilität
    Gesamtkapitalrentabilität I (vor Finanzierungskosten) 7,4% 10,0% 20,1% -4,5%
    Umsatzrentabilität II (nach Finanzergebnis) 2,9% 4,7% 11,0% -4,1%
    Kapitalumschlag 2,2 x 2,0 x 1,8 x 1,4 x
    Liquidität und Finanzierung
    Eigenkapitalquote 35,0% 41,5% 53,8% 15,5%
    Korr. Cash flow in % der Betriebsleistung 5,6% 7,5% 14,4% -0,2%
    Anlagendeckungsgrad II 121,9% 129,5% 174,3% 87,0%
    Schuldentilgungsdauer 4,1 Jahre 2,8 Jahre 0,6 Jahre negativ
    Produktivität
    Bruttoproduktivität 4,8 x 4,9 x 4,3 x 3,3 x
    Nettoproduktivität 1,8 x 1,9 x 2,1 x 1,5 x

    Betriebswirtschaftliche Situation der Großunternehmen

    Rechtliche Neuerungen

    Verpflichtung zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmittel

    Vollständige Bezeichnung: Verordnung über die Verpflichtung zur Angabe der Herkunft von Fleisch, Milch und Eiern in Speisen, die in bestimmten Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden und Verordnung über die Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisc

    Örtlicher Geltungsbereich: Österreich

    Status: Ordentlicher Gesetzgebungsprozess

    Um Transparenz bei der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung zu gewährleisten, sollen ab 2023 Lebensmittelunternehmer*innen verpflichtet werden, die Herkunft der Primärzutaten Fleisch, Milch und Eier auf verpackten Lebensmitteln anzugeben. Primärzutaten sind diejenigen Zutaten eines Lebensmittels, die über 50 % dieses Lebensmittels ausmachen oder die die Verbraucher*innen üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels assoziieren. Ebenso sollen von der öffentlichen Hand beauftragte Verpflegungsdienstleister, wie etwa Schulküchen oder Krankenhauskantinen zur Angabe verpflichtet werden. Diese müssen auf die Herkunft der Zutaten entweder per Aushang oder Speisekarte hinweisen. Bei Fleisch muss gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde, bei Milch, wo das Tier gemolken wurde und bei Eiern, wo das Ei gelegt wurde.

    Strengere Regelungen für mehr Tierwohl

    Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz-TSchG) geändert wird

    Örtlicher Geltungsbereich: Österreich

    Status: In Kraft seit 29.07.2022

    Um einen verbesserten Tierschutz zu gewährleisten, führt der Gesetzgeber neue Verbote und Beschränkungen ein. So wird z.B. das Schreddern von lebendigen Küken verboten und die Tötung männlicher Küken beschränkt sowie die Tötung und die Verbringung zur Schlachtung von Säugetieren, die sich im letzten Drittel ihrer Gravidität (Trächtigkeit) befinden untersagt. Weiters erhält die Tierschutzombudsperson im Verfahren nach dem Tiertransportgesetz neuerdings eine Parteistellung. Ebenso wird der Transport von Tieren unter strengere Regelungen, höhere Strafen und kürzere Verbringungszeiten gestellt. Das Gesetz soll mit Juni 2022 im Parlament beschlossen werden und mit Anfang 2023 anwendbar sein. Eine weitere Änderung für mehr Tierwohl stellt das Aus für Vollspaltenböden dar. Ab 2023 dürfen bei Neu- bzw. Umbauten keine Vollspaltenböden mehr eingebaut werden. Für schon bestehende Ställe, die nicht umgebaut werden, gilt das Verbot ab dem Jahr 2040.

    Lockerung der Kontrollen in Schlachtbetrieben

    Vollständige Bezeichnung: Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden

    Örtlicher Geltungsbereich: Österreich

    Status: In Kraft seit 01.01.2022

    Künftig können amtliche Kontrollen in Zerlegungsbetrieben zusätzlich zu den Tierärztinnen und Tierärzten auch von besonders geschultem Personal durchgeführt werden. Der Strafrahmen wird von € 50.000 auf € 35.000 gesenkt und auch ein Wiederholungsfall wird nun, anstatt mit € 100.000, mit € 70.000 milder bestraft.

    Marktgeschehen

    Trends

    Mittel- bis langfristige Markttrends

    Kurzfristige Markttrends

    Verhalten der Kundinnen und Kunden

    Lebensmitteleinzelhandel

    Gastronomie

    Endverbraucher*innen

    Mitbewerb

    Brancheninterne Konkurrenzsituation

    Branchenfremde Konkurrenz

    Vorleistungen und Arbeitsmarkt

    Lieferanten

    Rinder- und Schweinemarkt

    Rohstoffe und Lieferanten allgemein

    Personal und Arbeitsmarkt

    Qualifikationstrends:

    Technologische Entwicklungen

     

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